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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wassersport-Center Büsum

Stand April 2018

 

A) ALLGEMEINES

(1)Inhaber des Wassersport-Centers Büsum ist die
KC Kitersclub GmbH, Merianweg 51, 88471 Laupheim
Gesch.ftsführer: Edgar Rummel und Nils Lucassen
nachfolgend als „wir“ oder „uns“ bezeichnet.
Die KC Kitersclub GmbH ist Träger der unter der Geschäftsbezeichnung Wassersport-CenterBüsum erbrachten Leistungen sowie der unter der Geschäftsbezeichnung Wassersport-Center Büsum geschlossenen Verträge.

(2) Wesentlicher Gegenstand des Wassersport-Centers Büsum ist die Vermietung von
Ausrüstungsgegenständen für Wassersportaktivitäten sowie die Durchführung von
Wassersportkursen und Schulungen (insbesondere für Kitesurfen, Windsurfen, Stand-Up-
Paddling und Katamaran-Segeln). Zudem bietet das Wassersport-Center Büsum auch
Storage-Leistungen an.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage sämtlicher Vertragsbeziehungen
zwischen dem Wassersport-Center Büsum und seinen Kunden. Hierbei gelten die unter B)
bis D) dargestellten Regelungen speziell für die jeweiligen Vertragstypen, die unter E) und
F) dargestellten Bedingungen gelten allgemein für sämtliche abgeschlossenen Verträge.

 

B) VERMIETUNG

§ 1 Nutzung der Mietsache

(1) Der Kunde verpflichtet sich, mit der Mietsache schonend und pfleglich umzugehen.
Sofern im Rahmen der Nutzung Schäden an den Mietgegenständen auftreten verpflichtet
sich der Kunde, diese Schäden bei Rückgabe unaufgefordert und vollständig anzuzeigen.

(2) Die gemietete Ausrüstung darf nur vom Kunden selbst verwendet werden. Eine
Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

(3) Die Mietgegenstände werden von uns regelmäßig untersucht und sorgfältig geprüft. Dies
entbindet den Kunden jedoch nicht von der Verpflichtung, sich vor der Nutzung nochmals
über die Funktionstüchtigkeit der Gegenstände zu vergewissern.

§ 2 Zahlung

(1) Die Miete ist bei Übergabe der Mietsache in voller Höhe im Voraus zu entrichten.

(2) Das Risiko, die Mietsache nicht oder nur in einem eingeschränkten Umfang nutzen zu
können liegt beim Kunden (Witterung, Wind, persönliche Gründe wie Erkrankung des
Mieters, etc.). Wir sind in diesem Fall nicht zur Erstattung von Kosten verpflichtet.

 

C) KURSE UND SCHULUNGEN

§ 1 Anmeldung, Zahlung, persönliche Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt schriftlich durch Unterschrift auf dem
Anmeldebogen bzw. durch Absendung des Online-Formulars auf der Internetseite
www.wassersport-buesum.de. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift vom gesetzlichen
Vertreter zu leisten bzw. eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
beizubringen.

(2) Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung in voller Höhe zur Zahlung fällig.

(3) Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die das geforderte Mindestalter aufweist und in
gesundheitlicher und konditioneller Hinsicht in der Lage ist, den Kurs durchzuführen.
Hierzu gehört auch die Fähigkeit, im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.

§ 2 Inhalt der Kurse und Schulungen

(1) Der Inhalt der Kurse wird durch die jeweilige Leistungsbeschreibung festgelegt.

(2) Die angegebenen Preise beziehen sich nur auf die Kursteilnahme selbst sowie - soweit
nicht anders gekennzeichnet - die Überlassung der für die Durchführung des Kurses
notwendigen Ausrüstung (Ausnahme: Neoprenschuhe, die käuflich bei uns erworben werden
können).

Beherbergungs- und Bewirtungsleistungen sind nicht im Preis inbegriffen.

 § 3 Rücktritt / Stornobestimmungen

(1) Sofern der Kunde vor Durchführung des Kurses vom Vertrag zurücktritt, ihn kündigt oder
zu dem gebuchten Kurs nicht erscheint, sind wir berechtigt, Ersatz für die bereits
getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Dieser Ersatzanspruch wird wie
folgt pauschaliert:

 

ab 30 bis 25 Tage vor Kursbeginn

40 % der Kursgebühren

ab 24 bis 18 Tage vor Kursbeginn

50 % der Kursgebühren

ab 17 bis 11 Tage vor Kursbeginn

60 % der Kursgebühren

ab 10 bis 4 Tage vor Kursbeginn

90 % der Kursgebühren

ab 3 bis 1 Tage vor Kursbeginn

100 % der Kursgebühren

 

Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden als die
Pauschale entstanden ist.

Dem Kunden ist es jederzeit möglich, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern dieser
Ersatzteilnehmer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, bis 5 Tage vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die in der Leistungsbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet.

(3) Wird die Durchführung eines Kurses aufgrund von Ereignissen unmöglich, die nicht in
unserem Verantwortungsbereich liegen und die für uns nicht beherrschbar sind (Unwetter,
Windverhältnisse, Streik, sonst. Gründe höherer Gewalt), so werden wir von unserer
Leistungspflicht frei. Wir sind in diesem Fall nur verpflichtet, den auf den Teilnehmer
entfallenden Anteil der von uns ersparten Aufwendungen zu erstatten. Sofern bis zum
Eintritt des Ereignisses 50 % des Kursprogramms durchgeführt worden sind findet eine
Erstattung nicht mehr statt.

(4) Erscheint ein Kunde nicht oder verspätet zum Kurs, so verfällt der Anspruch auf die
versäumte Leistung. Ein Anspruch auf Nachholung oder Kostenerstattung besteht nicht.

 

D) STORAGE

(1) Im Rahmen von Storage-Verträgen ermöglichen wir den Kunden die Einlagerung von
Eigentumsgegenständen, insbesondere von Wassersportutensilien.

(2) Die Einlagerung findet in Räumlichkeiten statt, die für alle unsere Storage-Kunden
zugänglich sind, d.h. die eingelagerten Gegenstände werden nicht separat verschlossen.
Für den Verlust oder das Abhandenkommen der eingelagerten Gegenstände übernehmen
wir keine Haftung.

 

E) HAFTUNG

(1) Die Nutzung der Mietsache bzw. der im Rahmen der Kurse überlassenen Ausrüstun
gerfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Jeder Kunde ist angehalten, die Nutzung
eigenverantwortlich entsprechend seinem individuellen Können und körperlichen /
gesundheitlichen Zustand zu gestalten.

(2) Wir haften gegenüber unseren Kunden in allen Fällen vertraglicher und
außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Darüber hinaus wird die Haftung ausgeschlossen, soweit es sich bei der verletzten Pflicht
nicht um eine solche Vertragspflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflicht). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; hier richtet sich
unsere Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Für Schäden, die dem Kunden aufgrund eines anfänglichen Sachmangels der Mietsache
bzw. des überlassenen Ausrüstungsgegenstandes entstehen, wird die
verschuldensunabhängige Garantiehaftung des § 536a BGB ausgeschlossen. Wir haften
insofern im Rahmen der obigen Bestimmungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Kleidung, Wertsachen oder
sonstigen persönlichen Gegenständen übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt sowohl für
den Verlust oder die Beschädigung der Gegenstände im Rahmen der Leistungserbringung als
auch dann, wenn solche Gegenstände in den Kundenkisten der Wassersportstation
zurückgelassen und dort von anderen Kunden beschädigt werden oder abhandenkommen.

(5) Es besteht die Möglichkeit, über uns eine VDWS Safety-Tool Versicherung für Kasko und
Haftpflichtschäden abzuschließen, was von uns empfohlen wird (€ 39,00 / Jahr).

 

F) SALVATORSICHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einer Regelung dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen. Sollte sich eine Regelung als unwirksam oder undurchführbar erweisen,
verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Regelung durch eine neue, dem
rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung
möglichst nahekommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.